Öffnungszeiten u. Ferienregelungen

Öffnungszeit:      11:30-17:00 Uhr (bzw. den Schulzeiten angepasst) 

Bei Fernbleiben des Kindes (z.B. bei Krankheit, Arztbesuche etc.) ist das rechtzeitige Abmelden bis 11.00 Uhr verpflichtend.

 

Ferienregelung 

Der Hort bietet für berufstätige Eltern während der schulfreien Tagen und Ferien (ausgenommen der Schließtage) eine zusätzliche Betreuung von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Diese Betreuung kann unter dem Schuljahr nur von bereits angemeldeten Kindern in Anspruch genommen werden.
Einige Wochen vor den jeweiligen Ferien haben die Eltern die Möglichkeit ihr Kind / ihre Kinder für die Ferienbetreuung anzumelden. Diese Anmeldung ist verpflichtet und auch bei Fernbleiben des Kindes zu bezahlen.

  • €   40,--      pro Ferienwoche                                   
  • €     5,--      Einzelessen

Sommerferien

In den Sommerferien dürfen sich auch Kinder anmelden, welche während dem Schuljahr nicht im Hort angemeldet sind.